Oberstdorfer Tourismus-Service
deutsche Version english version by Google
   

OTS AGBs

Allgemeine Vermittlungsbedingungen

1. Leistung

Der OTS erbringt für den Kunden ausschließlich Vermittlungsleistungen.

Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande. Die OTS ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a) ff. BGB. Die OTS vermittelt ausschließlich Unterkünfte im Auftrag des Vermieters. Die der OTS geschuldete Vergütung ist Bestandteil des geschuldeten Endpreises.

2. Buchungsbestätigung

Die Buchung des vermittelten Aufenthaltes wird für die OTS und damit auch den Vermieter erst verbindlich, wenn diese dem Gast von der OTS schriftlich bestätigt wurde.

Eine Bestätigung per E-Mail durch OTS entspricht dem Schriftformerfordernis.

An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch die OTS, jedoch längstens 8 Tage ab dem Eingangsdatum der Anmeldung gebunden.

3. Bezahlung durch den Gast

Mit dem Erhalt einer schriftlichen Bestätigung werden 50 % (jedoch mindestens Euro 150,00 pro Person) des Rechnungsbetrages sofort zur Zahlung fällig.

Die Restzahlung wird spätestens 21 Tage vor Anreise fällig.

Die Zahlungen haben unmittelbar an OTS zu erfolgen. OTS ist für den Vermieter zur Entgegennahme der Vergütung bevollmächtigt.

4. Haftungsausschluss

Der OTS haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlungsleistung.

Der OTS haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermittlers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Gastes ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5. Rücktritt vom abgeschlossenen Vertrag

Ein Rücktritt von der erfolgten Buchung durch den Gast ist nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der OTS wirksam möglich. Die Beweislast für den Zugang der Rücktrittserklärung trägt der Gast.

Im Fall des Rücktritts oder der Kündigung der Buchung, aus welchem Grund auch immer, schuldet der Gast gemäß §§ 535, 537 BGB auch bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung die vereinbarte Vergütung, soweit nicht eine anderweitige Vermietung erfolgte.

Der Vermieter verpflichtet sich, unmittelbar nach Bekanntgabe der Reiseverhinderung das Zimmer/Appartement/Haus bei der örtlich zuständigen Zimmervermittlung für eine anderweitige Vermietung frei zu melden.

Im Fall der Nicht- / oder nur teilweisen Weitervermietung hat sich der Vermieter ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme seiner Leistung auf den Entgeltanspruch wie folgt anrechnen zu lassen:

10 % bei Buchung eines Quartiers ohne Zusatzleistung
20 % bei Buchung eines Quartiers mit Frühstück
30 % bei Buchung eines Quartiers mit Halbpension
40 % bei Buchung eines Quartiers mit Vollpension

Bei vollständiger Weitervermietung steht OTS unabhängig von obiger Regelung eine pauschale Aufwandsentschädigung zu:

  • bei einem Buchungsvolumen von bis zu € 500,00 in Höhe von € 50,00
  • bei einem Buchungsvolumen von mehr als € 500,00 in Höhe von € 100,00.

Die pauschale Aufwandsentschädigung entsteht auch bei nur teilweiser Weitervermietung, hier ist dann anteilig entsprechend dem Umfang der Weitervermietung die Aufwandsentschädigung zu bezahlen

6. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Vereinbarung ist gegebenenfalls ihrem Sinn entsprechend zur Anwendung zu bringen.

Erfüllungsort sowie sowohl für die durch die OTS zu erbringende Leistung, als auch die Zahlungsverpflichtung des Gastes ist Oberstdorf.

Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vermittlungsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der OTS, somit das Amtsgericht Sonthofen oder das Landgericht Kempten.

In dem vereinbarten Endpreis sind Kurtaxe und gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Im Falle einer nachträglichen Erhöhung der Abgabe oder Steuerlast ist der Vermittler berechtigt, den vereinbarten Endpreis entsprechend anzupassen.

Hinweis

Die OTS empfiehlt ihren Kunden dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei Buchung eines Quartiers.

Geschäftsführung

OTS Oberstdorfer Tourismus-Service
Ferdinand May und Nicole Rieber GbR
Trettachstr.6, D-87561 Oberstdorf

Internet: www.oberstdorfer-tourismus-service.de
E-Mail: info@oberstdorfer-tourismus-service.de

Stand: 25.08.2010

 
OTS Rückruf Service
Oberstdorf Bergbahnen inklusive
Oberstdorf Bahntickets
 
Oberstdorf Preistipp Angebote
Oberstdorf Exklusiv
 
OTS - Partner
Reiseversicherung
Die Bahn
 
Allgäuer Urlaubsportal
Allgäu Urlaub
 
Ihr Flughafentransfer
Transferbus Service
 
Casino Kleinwalsertal
Casino Kleinwalsertal
 
     OTS hilft!